About this role
Weitere Berufsbezeichnung: Airport Duty Manager (m/w/d); Verkehrsleiter/in; Airport Manager on Duty (m/w/d) Stellenbeschreibung: Aufgaben: - Gewährleistung eines sicheren, geordneten und effizienten Flughafenbetriebes - Koordinierung und Umsetzung von Betriebsabläufen des Flughafens (Vorfeld --, Terminal und landseitig), auch bei besonderen Lagen - Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Notfallplanung, des Notfalleinsatzes und des SMS des Flughafens - Positionierung der Luftfahrzeuge über Funk „APRON CONTROL“ - Regelung Roll --, Personen und Fahrzeugverkehr im Zuständigkeitsbereich FEG - Koordination, Erfassung und Kontrolle der Serviceleistungen bei der Flugzeugabfertigung - Erstellung und Bearbeitung von Ressourcenplanung und deren Zuweisung - Melden und Bearbeiten von Unfällen und Störungen - Operative Umsetzung des Winterdienstes Anforderungen: - mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Luftfahrt (BVD, Verkehrsleitung, Airline Operations) - vertiefte Kenntnisse der Vorschriften und Verfahren (ATC, ICAO, IATA, EASA) - sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (ICAO Level 4) - Sprechfunkzeugnis BZF1 oder AZF - vorbildliches Verantwortungsbewusstsein, selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit sowie ein sehr hohes Maß an Flexibilität - Bereitschaft zum Schichtdienst auch an Wochenenden und Feiertagen Benefits: - abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem ganz besonderen Umfeld - im schönen Erfurt - mitten im grünen Herzen Deutschlands - interne Aus- und Weiterbildungen - attraktive Vergütung nach gültigem Haustarifvertrag - Urlaubs- und Weihnachtsgeld - 30 Tage Urlaub + Zusatzurlaub - Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge - Mitarbeiterrabatt in unserem Bistro - kostenloser Parkplatz Ergänzende Informationen: Zwingend erforderliche Lizenzen: Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Sprechfunkzeugnis BZF I (englisch, deutsch) Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) Anforderungen an den Bewerber: Zwingend erforderlich: Flugbetrieb, Sprech- und Flugfunk