About this role
Stellenausschreibung des Ministeriums für Bildung und Kultur Befristete Beschäftigung von Lehrkräften an saarländischen Grundschulen im Schuljahr 2026/27 Das Saarland stellt während des gesamten Schuljahres befristet Aushilfslehrkräfte für die Grundschulen ein. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Für jedes Schuljahr ist jeweils eine erneute Bewerbung erforderlich. Wir bieten eine Einstellung im Arbeitsverhältnis. Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Bewerben können sich Lehrkräfte (m, w, d) mit folgenden Befähigungen: - Lehramt für die Primarstufe - Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 bis 9) sowie Interessenten mit lediglich Bachelor of Education bzw. erster Staatsprüfung/Master of Education, der o. g. Lehrämter. Bitte bewerben Sie sich online mithilfe des Online-Bewerbungsbogens. Beizufügen sind folgende Unterlagen: - Unterschriebener Lebenslauf - Lichtbild - Nachweis Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde oderLebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde(n) Kind(er) - Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife - Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder die entsprechenden Bachelor- und Masterzeugnisse (auch die Abschlussbescheinigung des Masterstudienganges) mit den jeweils zugehörigen Studiennachweisen (Transcripts of Records) - ggf. Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung - ggf. Zeugnis einer Erweiterungsprüfung (weiteres Fach) mit dem zugehörigen Studiennachweis (Transcripts of Records) - ggf. kirchliche Unterrichtserlaubnis - ggf. vollständige Arbeitsverträge zu Tätigkeiten nach dem zweiten Staatsexamen mit mindestens hälftigem Beschäftigungsumfang sowie die entsprechenden Bewährungsnachweise/Arbeitszeugnisse - ggf. Nachweise über eine der nachfolgenden Zusatzausbildungen: Deutsch als Fremdsprache, Zusatzausbildung für den bilingualen deutsch-französisch Unterricht - Angaben zu einer gewünschten Teilzeitbeschäftigung - ggf. Kopien der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises, sofern im Einstellungsverfahren eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach dem SGB IX berücksichtigt werden soll Der Eingang Ihrer Bewerbung wird per Mail bestätigt. Die saarländische Landesverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden (m/w/d) unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Falle einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung wird außerdem auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Hauptvertrauensleute hingewiesen: - für die Grundschulen: Herr Sebastian Rupp E-Mail: [email protected] Darüber hinaus kann bei Bedarf auch bzw. zusätzlich die Beratung und Unterstützung durch die zuständige Frauenbeauftragte in Anspruch genommen werden: - für die Grundschulen: Frau Claudia Bohr E-Mail: [email protected] Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur. 1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle Ministerium für Bildung und Kultur Frau Ministerin Streichert-Clivot Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken E-Mail: [email protected] Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter Ministerium für Bildung und Kultur z. Hd. behördliche Datenschutzbeauftragter Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken E-Mail: [email protected] 1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit bestehenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes sowie Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 20 Infektionsschutzgesetz. 1. Zwecke der Verarbeitung Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bzw. Ihrer Initiativbewerbung. Sie sind insbesondere zur Prüfung und Beurteilung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf die Erfüllung des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle, der Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz, der Überprüfung im Rahmen des Infektionsschutzes sowie einer möglichen Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die Folge einer Nichtbereitstellung, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann. 1. Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien Ihrer Daten Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Amtsarzt). Dabei kann es auch zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO kommen. 1. Speicherungsdauer Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt für