About this role
Die Pflegekraft setzt in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung, der Wohnbereichsleitung und allen Mitarbeitenden des Wohnbereiches, unter Berücksichtigung des Pflegeleitbildes der protea care das Konzept der fördernden Pflege und Betreuung, welches die individuelle Lebensbegleitung der Bewohner:Innen sicherstellt, um. Die Sicht der Bewohner:Innen zu seiner Lebens- und Pflegesituation und seine Wünsche und Bedarfe zur Hilfe und Unterstützung stellen dabei den Ausgangspunkt dar. Dabei sind die Würde und Selbstständigkeit der Bewohner:Innen zu achten. Die Pflegekraft beachtet die protea care Philosophie und Unternehmenskultur. Sie setzt die im Unternehmens – und Pflegeleitbild formulierten Grundsätze um und berücksichtigt diese. Ebenso handelt sie bei der Gestaltung ihre Arbeitsabläufe nach Vorgabe des QMH. Sie sichert die Lebensqualität der Bewohner:Innen durch eine individuelle und fachlich korrekte Pflege und Betreuung unter Berücksichtigung der aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse. Aufgabenschwerpunkte: · Durchführung einer fach- und sachgerechten Grundpflege unter Anwendung von anerkannten Pflegetechniken und Pflegestandards, sowie der dazugehörigen Dokumentation · Beobachtung, Informationsweitergabe und Dokumentation von Abweichungen von der Tagesstruktur · Beobachtung, Informationsweitergabe und Dokumentation des Verhaltens und Befindens der Bewohner:Innen bei Auffälligkeiten · Dokumentation der durchgeführten protokollpflichtigen Maßnahmen (Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Bewegungsplan, FeM) · Anleitung und Unterstützung der Bewohner:Innen bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenzen unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen · Wertschätzender und sensibler Umgang mit Bewohner:Innen · Förderung von Kontakten der Bewohner:Innen untereinander · Selbständiges Ergreifen von Notfallmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärzte:Innen oder des Rettungsdienstes · Würdevoller Umgang mit verstorbenen Bewohner:Innen und Betreuung der Angehörigen · Kooperative und Wertschätzende Zusammenarbeit und Kommunikation mit Kolleg:Innen und Vorgesetzten · Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung regelmäßiger Dienstbesprechungen · Adäquate Kommunikation und Kooperation mit Angehörigen, Betreuer:Innen und anderen externen Personen · Interessenwahrnehmung des Hauses nach „außen“ · Beachtung aller rechtlich relevanten Vorschriften (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Hygiene – und Datenschutzvorschriften, Aushangpflichtige Gesetze usw.) und gültigen Unternehmensregelungen · Wirtschaftliche und sorgfältige Verwendung der Ge- und Verbrauchsgüter · Organisation des eigenen Zuständigkeitsbereiches auf der Basis von Bewohnerbedürfnissen und betrieblichen Möglichkeiten · Mitwirkung bei der Koordination der Arbeitsabläufe im Wohnbereich · Unterstützung der Pflegefachkräfte · Aktive Mitarbeit an der Entwicklung und Umsetzung eines internen Qualitätsmanagementsystems · Vollständige Kenntnisse über das Qualitätsmanagementhandbuch (Qualifikationsentsprechend), hierbei besteht eine aktive Informationspflicht · Mitwirkung bei externen und internen Qualitätskontrollen und sonstigen Prüfungen · Teilnahme an Qualitätszirkeln oder Projekten zur kontinuierlichen Verbesserung · Aufnahme und Weiterleitung von Beschwerden nach der Verfahrensanweisung Beschwerdemanagement · Einbringen von Vorschlägen für innerbetriebliche Fortbildungen · Einbringen von Vorschlägen für Arbeitsmaterialien, bei Neuanschaffungen, Renovierungen, Um‑ und Neuorganisationen · Instandhaltung der Einrichtungen und Ausstattung, Information der Wohnbereichsleitung und der Haustechnik über Schäden · Übernahme kleinerer hauswirtschaftlicher Tätigkeiten · Zusammenarbeit mit dem hauswirtschaftlichen Team · Verantwortung für ein hygienisches und sauberes Bewohner:Innenumfeld · Übernahme kleinerer Betreuungsaktivitäten · Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam · Kontinuierliche eigene Fort- und Weiterbildung (Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten, Fachliteratur) und Umsetzung der Inhalte · Behandlungspflege darf nicht durchgeführt werden Stellung der Pflegekraft: Die Pflegekraft ist der Pflegefachkraft unterstellt. Im Übrigen ist die Stellung im Organigramm dargestellt. Vertretungsregelung: Die Pflegekraft wird in Zeiten der Abwesenheit durch eine andere benannte Pflegekraft vertreten. Die Pflegekraft trägt dafür Sorge, dass die vertretende Pflegekraft zur Wahrnehmung der Vertretungsfunktion befähigt wird und stellt vor geplanten Abwesenheiten eine Übergabe sicher. Befugnisse und Vollmachten: keine Kommunikation: Die Pflegekraft sorgt für eine Informationsweitergabe in den Dienstübergaben. Sie nimmt regelmäßig an den im Haus festgelegten Besprechungen teil (s. Kommunikationsmatrix). Die Pflegekraft ist verpflichtet, sich insbesondere nach einer Abwesenheit eigenverantwortlich über Neuerungen im betrieblichen Ablauf zu informieren (Holpflicht). Weiterentwicklung: Neben den genannten Aufgabenschwerpunkten ist die Pflegekraft (m/w/d) selbstverständlich bereit, auch andere Aufgaben, die dem Wesen nach der Position und den bereits übertragenen Aufgaben entsprechen und die sich auch aus betrieblichen Notwendigkeiten ergeben können, zu übernehmen. Die Stellenbeschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.