About this role
Unser Team im Möbel Martin-Einrichtungshaus in Konz braucht Verstärkung. Deshalb suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin** unbefristet in Voll- oder Teilzeit **einen **Küchenplaner /Küchenfachberater / gerne auch Quereinsteiger (m/w/d) ** Besser arbeiten bedeutet bei uns: - überdurchschnittliche, leistungsabhängige Vergütung, ergänzt um Rabatte und betriebliche Altersvorsorge - einen anspruchsvollen Arbeitsplatz in einem modernen Unternehmen sowie Chancengleichheit und Fairness auf allen Ebenen Mehr Infos zu diesen und weiteren Vorteilen gibt’s auf: www.moebel-martin.de/arbeitgeber **Ihr Job als Küchenplaner /Küchenfachberater (m/w/d) ** Sie sorgen dafür, dass unsere Kunden noch besser genießen können – und zwar mit: - dem Verkauf unserer Küchen mittels individueller Bedarfsermittlung und professioneller Beratung - 3D-Küchenplanung (CARAT), die keine Kundenwünsche offenlässt - Kundenbetreuung vom Angebot bis zur Lieferungs-/Montageplanung Mit diesem Profil sind Sie bei uns richtig: - Küchenplanungsprofi und / oder Verkaufsass mit technischem/räumlichem Verständnis - auch Quereinsteiger sind herzlich willkommen - wir bilden Sie aus - hohe Kundenorientierung, Verhandlungsgeschick und ein freundliches, kommunikationsstarkes Auftreten - englische und/oder französische Sprachkenntnisse sind von Vorteil Sie denken: das passt? Dann bewerben Sie sich bitte vorzugsweise online über unser Karriereportal oder alternativ per E-Mail/Post. Sie haben Fragen? Susanne Hellriegel beantwortet sie Ihnen gerne unter: [email protected] . Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. MÖBEL MARTIN B.V. & Co. KG Am Moselufer 7 54329 Konz www.moebel-martin.de Zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen stellen wir Ihnen mit unserem Bewerbermanagementsystem „Softgarden“ ein gesichertes Online-Tool zur Verfügung, über das Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen können, indem Sie diese über den Online-Bewerben-Button direkt hochladen. Sollten Sie Bewerbungen an unsere E-Mail-Adresse [email protected] senden wollen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass auf diesem Wege kein Verschlüsselungsschutz besteht.