About this role
Die ELSTER WERKE gemeinnützige GmbH ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Land Brandenburg.
Für den Ausbildungsbeginn **01. September 2026** suchen wir für das BlauHaus in unserer barrierefreien Bildungs- und Begegnungsstätte **„ElsterPark“** in **Herzberg/Elster** einen engagierten
**Auszubildenden zum Fachmann** für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (w/m/d).
Deine Aufgaben:
- vorbereitende Tätigkeiten ausführen (Mise en place) - À-la-carte-Service durchführen - Veranstaltungen planen, Bankettservice durchführen - Nacharbeiten durchführen - Gästewünsche und -anregungen an die Küche weitergeben - ggf. bei der Ausbildung, Anleitung und Überwachung von Auszubildenden, Praktikanten und Praktikantinnen sowie Hilfskräften mitwirken
Anforderungen an Dich:
- Fachoberschulreife bzw. gleichwertiger mittlerer oder höherer Schulabschluss - Kontaktbereitschaft, Kunden- und Serviceorientierung - Merkfähigkeit und rechnerische Fähigkeiten - Kaufmännisches Denken und organisatorische Fähigkeiten - Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein - Gute körperliche Konstitution - eine positive Grundhaltung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen
Was Wir Dir bieten:
- die Möglichkeit eines Vorab-Praktikums zur eigenen Erprobung z.B. in den Osterferien - eine qualifizierte und vielseitige Ausbildung in einem modernen Arbeitsumfeld und einem jungen und engagierten Ausbilder-Team (Dauer: 3 Jahre) - Möglichkeit der Teilnahme an zusätzlichen Qualifizierungen - attraktive Zusatzleistungen - Perspektiven im eigenen Unternehmen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.
**Wir freuen uns auf deine Bewerbung!**
Bitte nutze das[ Bewerberportal unserer Website](https://www.elsterwerk.de/karriere/stelle/azubi-fachmann-f-restaurantsva-gastronomie/)
oder sende uns deine vollständigen **Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) per E-Mail** (Anhänge bitte ausschließlich im pdf-Format, max. 10 MB)*
**(* Achtung:** E-Mails mit Office-Anhängen (MS Word, MS Excel usw.) erreichen den Empfänger auf Grund von Sicherheitsvorkehrungen nicht!)