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Reinigungskraft (m/w/d) @ Stadt Monschau Stadt Monschau

Monschau, Nordrhein-Westfalen, 52156, DEOnsiteFull-time
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About this role

Stellenausschreibung

Die Stadt Monschau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Reinigungskraft (m/w/d) für die Grundschule Mützenich, Eupener Str. 70, 52156 Monschau.

Es handelt sich um eine unbefristet zu besetzende Teilzeitstelle. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 25 Stunden in einer 5-Tage-Woche (Arbeitsbeginn frühestens ab 15 Uhr). Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD (VKA). Der Stundenlohn liegt je nach persönlichen Voraussetzungen zwischen 16,32 und 17,85 €.

Erholungsurlaub ist grundsätzlich während der Schulferien des Landes NRW in Anspruch zu nehmen.

Ihre Aufgaben:

- Reinigung von Böden, Sanitäreinrichtungen und Einrichtungsgegenständen - Grund- und Sonderreinigungsarbeiten - Bedienung von Reinigungsmaschinen.

Die Stadt Monschau erwartet:

- nach Möglichkeit erste Erfahrungen in der Reinigung - engagiertes, aufgeschlossenes und motiviertes Arbeitsverhalten - pünktliche und zuverlässige Arbeitsweise - Teamfähigkeit und Flexibilität - Bereitschaft zur Arbeitsleistung in den Nachmittags- und Abendstunden

Die Stadt Monschau bietet

- einen unbefristeten Arbeitsvertrag - einen sicheren Arbeitsplatz mit Eigenverantwortung - angenehmes Arbeitsumfeld - leistungsorientierte Bezahlung und Jahressonderzuwendung - Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge - Angebote des Gesundheitsmanagements - bezuschusstes Jobticket - 30 Urlaubstage pro Jahr.

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis zum 31.07.2026 mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bei der

Stadt Monschau Die Bürgermeisterin III.1 Zentrale Dienste Laufenstraße 84 52156 Monschau

oder per E-Mail ([email protected]). Im Rahmen einer effizienten Bearbeitung können Sie gerne davon absehen, aufwändig gestaltete Bewerbungsmappen einzureichen. Bewerbungen per E-Mail sind möglichst in einem PDF-Dokument zusammenzufassen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Bei der Bewerberauswahl finden die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches IX Beachtung.

Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Rausch (Tel. 02472/81-221). Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Compes (Tel. 02472/81-218) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Skills

Helfer/in - Reinigung

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