About this role
Wir sind ein seit über 30 Jahren am Markt etabliertes mittelständisches Wohnungsunternehmen.
Zur Stärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine/n Technische/r Mitarbeiter/in. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Das Aufgabengebiet beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Durchführung von Objektkontrollen, Einleitung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Begleitung von Baumaßnahmen - Wohnungsübergaben u. Abnahmen, Wohnungsbesichtigungen - Auftrags-/Reparaturverwaltung - Bewertung von Angeboten, - Controlling von Rechnungen und Fristen - Mündliche und schriftliche Korrespondenz mit Mietern, Eigentümer, Behörden, u.ä. - Schadensregulierung, Beurteilung und Bearbeitung von Versicherungsschäden Koordination zwischen Mietern, externen Dienstleistern und Handwerkern - allgemeine Tätigkeiten in der Wohnungswirtschaft
Ihr Profil
- vorzugsweise abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbare Berufsausbildung mit Berufserfahrung, auch Quereinsteiger möglich - selbstständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise - Teamfähigkeit, Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft - Belastbarkeit und ein hohes Maß an Flexibilität - ein freundliches und professionelles Auftreten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern setzen wir voraus - gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeit - sichere EDV-Kenntnisse (MS-Office) - Führerschein Klasse B
Wir bieten
- eine unbefristete Festanstellung mit Zukunftsperspektiven - eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit mit erforderlicher Einarbeitung - ein angenehmes und unterstützendes Arbeitsumfeld - leistungsgerechte Vergütung und Sonderzahlungen
Sie fühlen sich durch unsere Anzeige angesprochen, dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum **15.07.2026** an:
Ferdinandshofer Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft mbH Geschäftsführerin Schulstraße 28, 17379 Ferdinandshof [email protected]
Es wird darauf hingewiesen, dass anfallende Bewerbungskosten/Reisekosten nicht erstattet werden.