About this role
Die DIAKO Nordfriesland gGmbH in Flensburg sucht eine
### Pflegefachkraft (m/w/d) für die Tagesklinik für Erwachsene
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Teilzeit mit 23 Wochenstunden, im Rahmen einer unbefristeten Anstellung.
**Ihre Aufgaben: **
- Erhebung, Planung, Durchführung und Evaluierung von Pflegemaßnahmen in der Psychiatrischen Tagesklinik - Leitung von Gruppenangeboten - Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team - Professionelle Beziehungsgestaltung zu Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen
**Ihr Profil: **
- Abgeschlossene dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d) - Erfahrung in der Arbeit mit psychiatrischen Patient:Innen wünschenswert - Persönliche Eignung zum Umgang mit Personen in besonderen Lebenssituationen - Respektvolle, wertschäftzende und emphatische Grundhaltung gegenüber den Mitmenschen - Psychische Stabilität - Zuverlässigkeit, Flexibilität sowie Teamfähigkeit
**Das erwartet Sie:**
- Zeit für Gespräche und Motivationsarbeit - gezielte Förderung Ihrer Weiterbildung (z. B. Achtsamkeitstraining, Biofeedback, Entspannungsgruppen, Psychiatrische Fachpflege u. v. m.) - Gesundheitsangebote und Benefits wie Fahrradleasing sowie Aktivitäten wie Lauf-Events, Yoga, Spinning, Fitnessangebote u. a. - attraktive Vergütung nach KTD - familienfreundliche Unterstützung: Betriebs-KiTa in Flensburg Das Besondere an uns: - Wertschätzung: Die Pflege ist die Schaltstelle, wo alles in der Psychiatrie zusammenläuft. - Vielfalt & Abwechslung: Viele Krankheiten entstehen im Kopf und jede*r Patient*in ist einzigartig, das macht die Arbeit so interessant und Sie erleben jeden Tag etwas Neues. - Pflege bei uns bedeutet: Zeit haben, Gespräche führen, Vertrauen aufbauen, Fortschritte erleben. Sie sehen, was Sie bewirken und gemeinsam mit einem supernetten Team!
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen: Frau Inke Schumacher, Pflegedienstleitung Tel.: 0461 812 - 1779
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bewerben Sie sich über unser digitales Bewerbungsformular. Kennziffer: 26-038-06
Achtung: Gemäß Masern- und Infektionsschutzgesetz dürfen Sie Ihre Tätigkeit erst nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Nachweis einer Immunität gegen Masern aufnehmen.